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Fahrabzeichen DFA IV
Für die Fahrerinnen und Fahrer, die das Fahrabzeichen (DFA) Klasse IV ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Wenn Sie allerdings unter 18 Jahre alt sind, müssen Sie beim fahren des Gespannes, Kutsche in Begleitung eines Erwachsenen sein, der mindestens das DFA IV besitzt. Voraussetzung ist der Besitz des Basispass Pferdekunde. Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung eingesetzt werden, müssen mindestens vier Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. K-Ponys können für Jugendliche bis 16 Jahre eingesetzt werden.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.
Der praktische Teil:
Sachgemäßes Aufschirren, Anspannen, Ausspannen, Abschirren eines Ein-/Zweispänners Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßiger "Leinenaufnahme" Fahren und Beherrschen eines Gespanns im Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung geradeaus, in Wendungen auf dem Platz, im Gelände und im Verkehr. (gem. "Richtlinien für Reiten, Fahren und Voltigieren", Band 5). Sie fahren dabei ein- und/oder zweispännig. Auf Verlangen der Richter kann Gespannwechsel vorgenommen werden.
Der theoretische Teil:
Grundkenntnisse in der Fahrlehre Handhabung der Leinen am Fahrlehrgerät Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes Straßenverkehrsrecht Umweltverträgliches Verhalten beim Fahren im Gelände Allgemeine Versicherungsfragen Rechtsvorschriften Geschirrkunde Kutschenkunde
Sie müssen in jeder Teilprüfung die Mindestnote 5,0 erreichen. Erreichen Sie diese Note in einer Teilprüfung nicht, so können Sie die gesamte Prüfung nach frühestens drei Monaten wiederholen.
Quelle: FN
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