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Longierabzeichen DLA IV
Voraussetzung für den Erwerb des Kleinen Longierabzeichens (DLA IV) ist der Besitz des Basispasses Pferdekunde. Die in der Prüfung vorgestellten Pferde/Ponys müssen mindestens fünf Jahre alt sein und den Anforderungen genügen. In einer Prüfung sollten nicht mehr als zwei Teilnehmer dasselbe Pferd longieren.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem bzw. an zwei aufeinander folgenden Tagen abgelegt werden.
Beurteilt werden:
Im praktischen Teil
Das Longieren gemäß den FN- "Richtlinien für Reiten, Fahren und Voltigieren", Band 6; dabei sind Hilfszügel erlaubt; gegebenenfalls können die Richter auch einen Pferdewechsel verlangen.
Die Einwirkung auf das Pferd Gehorsam, Takt und Losgelassenheit des Pferdes Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche) Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel Sicherheit beim Handwechsel Erkennen des richtigen Handgalopps (nicht erkannter und nicht korrigierter Außengalopp/Kreuzgalopp führt zu Nicht-Bestehen) Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere Arbeit
Beurteilt wird der Gesamtumgang mit dem Pferd an der Longe und der Einsatz der Hilfsmittel mit Wertnoten zwischen 10 und 0 (gem. § 57 1.2 Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO).
Im theoretischen Teil werden Sie in folgenden Bereichen geprüft:
Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Longierlehre Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes
Weitere Kenntnisse werden im Vorbereitungslehrgang vermittelt.
Sowohl in der praktischen als auch in der theoretischen Präfung mässen Sie mindestens die Wertnote 5,0 erreichen, sonst haben Sie die Präfung nicht bestanden. In dem Fall können Sie die Präfung erst nach drei Monaten wiederholen, wobei immer die ganze Prüfung wiederholt werden muss.
Quelle: FN
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